Architekten & Bausachverständige aus Darmstadt und Frankfurt

 

Wir können Ihnen weiterhelfen in Darmstadt, Frankfurt und im kompletten Rhein-Main Gebiet, egal ob es sich um eine Kaufberatung für Ihre Wunschimmobilie, ein Verkehrswertgutachten oder eine Marktwerteinschätzung, ein Schadensgutachten z.B. wegen eines Schimmelschadens handelt oder Sie während Ihrer Bauphase baubegleitende Unterstützung im Rahmen einer Qualitätssicherung oder Unterstützung bei der Abnahme benötigen.

Natürlich ist dieses Leistungsspektrum nicht abschließend, informieren Sie sich auf den nächsten Seiten und falls Fragen offen bleiben zögern SIe nicht uns an zu sprechen. Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

 

KONTAKT   

Boris Merker

Schulstraße 18

64283 Darmstadt

Tel. 06151-9508886

Fax. 06151-9508884

e-mail: info@bauplan-ingenieurleistungen.de

 

 

 

 

KAUFBERATUNG   

 

Sie beabsichtigen sich eine Immobilie zu kaufen - Wohnung oder Haus - in Darmstadt, Frankfurt oder im Rhein-Main Gebiet, für sich selbst oder als Kapitalanlage und möchten diese vor dem Kauf durch einen Baugutachter / Bausachverständigen auf Herz und Nieren prüfen lassen. Sie möchten kein Risiko eingehen, die meist nicht offensichtlichen Mängel Ihrer Wunschimmobilie zu übersehen? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Je nachdem wie Sie es wünschen bieten wir Ihnen als Baugutachter / Bausachverständige hierzu mehrere Möglichkeiten, einmal mit schriftlicher Stellungnahme oder nur für das Gute Gefühl, auch ohne. Was die Kaufverhandlungen mit den Maklern betrifft können wir Ihnen sicherlich schlagkräftige Argumente liefern, um den Preis, sofern es gerechtfertigt erscheint, noch etwas nach unten zu korrigieren.

Kaufberatung

 

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Hausbock Kaufberatung

Kennen Sie dieses oder ähnliche Tiere, die die Bausubstanz sogar zum Einsturz bringen können? Auch auf so etwas achtet ein Bausachverständiger / Baugutachter im Rahmen der Kaufberatung ebenso wie auf welchem Stand sich die Elektrik oder die haustechnischen Leitungen und Anlagen befinden. Sie trauen sich zu Rostabplatzungen an Stahlteilen und Trägern auf die voraussichtliche Lebensdauer einschätzen zu können? Nun, dann gehören Sie zu den wenigen die die Hilfe eines Baugutachters / Bausachverständigen nicht benötigen. Für alle anderen stehen wir unter den Kontaktdaten gerne zur Verfügung - Denken Sie beim Immobilienkauf daran, egal ob Haus oder Eigentumswohnung, der Makler hat kein Interesse daran Ihnen die Schwachstellen der Objekte offen zu legen lassen Sie einen unabhängigen Baugutachter / Bausachverständigen drüber schauen! 

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SCHADENSGUTACHTEN   

 

Jährlich werden hierdurch ca. 4 Milliarden Euro vernichtet. Gründe hierzu liegen viele vor, wie z.B. eine negative Einstellung und somit keine ausreichende Motivation zur Arbeit, mangelnde Fachkenntnis oder Gleichgültigkeit gegenüber der eigenen Arbeit. Mit ein bisschen Qualität könnten die meisten Fehler vermieden werden, doch auch der Endverbraucher muß sich fragen, ob er die immer stärker durch die Medienlandschaft vorgelebte Geiz ist Geil Mentalität weiterhin unterstützen will und damit langfristig die Kosten hierfür trägt.

 


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Bauschaden 1

 

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Bauschaden 2

Sollten Sie das Gefühl haben, das an Ihrem Bauwerk unzureichend (sogar „gepfuscht“) gearbeitet wurde, sollten Sie unbedingt einen Baugutachter / Bausachverständigen hinzu ziehen um sich ein qualifiziertes Gutachten erstellen zu lassen. Je eher der Baugutachter / Bausachverständige hinzu gezogen wird, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit das Folgeschäden, und damit teures Geld vernichtet wird, vermieden werden können.
Ein Gutachten durch einen Bausachverständigen gibt bei Streitigkeiten immer Klarheit über die Sachlage und gibt Aufklärung über strittige Fragen zur Ausführung unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Aspekts

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QUALITÄTSSICHERUNG   

 

Unsere Arbeit als Bausachverständige, Baugutachter oder Sachverständige für Bauschäden, beinhaltet nicht nur die Erstellung von Gutachten, wenn schon Mängel oder Bauschäden vorhanden sind und das sprichwörtliche Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, sondern unsere Aufgabe besteht vielmehr eben auch darin Ihnen im Vorfeld solche Szenarien zu ersparen. Deshalb ist es mehr als ratsam, um sich als zukünftige(r) Bauherr(in) sog. „Folgekosten“ für seine Traumimmobilie zu ersparen, bereits vor dem Kauf den Rat von einem Baugutachter / Bausachverständigen einzuholen und auf die Unterstützung von baubegleitenden Qualitätssichernden Maßnahmen zurückzugreifen. Das heißt auch, dass wir bereits vor Baubeginn (auf Wunsch) umfassend beraten können um hierdurch eine Verbesserung der Planungsleistung zu erzielen.

„Besser früher an später denken“ – denn so eine eine Mängelsanierung kann sehr schnell sehr teuer werden!

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Nach einem „Bericht der DEKRA/Ergebnisse“ wurde festgestellt, dass jedes Jahr Mängel pro Wohngebäude im Wert von mehr als 10.000,-€ entstehen, Tendenz steigend. Wir als Baugutachter / Bausachverständige haben die Möglichkeit und die Aufgabe (zum Vorteil des Bauherrn) ein sog. baubegleitendes Qualitätsmanagement und Controlling durchzuführen. Regelmäßige Fort-/ Weiterbildsmaßnahmen gehören genauso zu unserem Beruf wie dies für uns als Architekten dazu gehört.

Folgende optimierte Abschnitte hierzu empfehlen wir als sinnvoll:

Überprüfung der Werkpläne: Grundlage ist die Liefer- und Leistungsbeschreibung, der Ausführungspläne, Details & unter Berücksichtigung des vorliegenden Bodengutachtens.

Bauteil Keller: Überprüfung der „Außenhaut“ vor Verfüllung der Baugrube.

Rohbauarbeiten: Überprüfung der Rohbauarbeiten & Durchbrüche, Dachstuhl sowie der Dacheindeckung.

Überprüfung der Rohinstallationen der Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro bevor der Innenputz aufgetragen wird.
 

Dämm-/ und Winddichtigkeit: Überprüfung der Dämmung im Dachbereich und winddichter Anschlüsse, sowie der Dampfsperre und der Einbau der Fenster.

Nassabschnitte: Überprüfung von Innenputz- und Estricharbeiten.

Begleitung bei oder vor der Rohbauabnahme: Überprüfung nach Fertigstellung sämtlicher Innenausbauten vor oder bei der Endabnahme.

Durch diese wichtigen Prüfungsabschnitte hat man die Möglichkeit einer Fehlentwicklung frühzeitig entgegen zu steuern und Bauschäden bereits vor Schadenseintritt zu vermeiden. Der Bausachverständige veranlasst abschließend deren Behebung und erspart Ihnen hierdurch Zeit & Geld. Selbstverständlich gehört es zu unserer Aufgabe Ihnen nach jedem Baustellentermin einen ausführlichen Bericht zukommen zu lassen, gegeben falls auch mit entsprechen Bebilderungen.

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BEGLEITUNG DER ABNAHME   

 

Mit der Bauabnahme beginnt die sog. „Beweislastumkehr“ und die gesetzlich geregelte Gewährleistungsfrist (nach BGB 5 bzw. VOB 4 Jahre). Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Abnahme der Eigentümer beweisen muß, dass er den Schaden nicht zu verantworten hat. Es ist daher dringend anzuraten vor der Abnahme (und somit Bezug) Ihrer Immobilie die Baustelle von einem Baugutachter / Bausachverständigen überprüfen zu lassen, allerspätestens jedoch sich bei der Abnahme von einem Baugutachter / Bausachverständigen begleiten zu lassen, da dieser doch ein geübteres Auge, den nötigen Sachverstand und den Blick für Mängel hat, die man dann in das Abnahmeprotokoll eintragen kann.

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Werden Mängel bei der Abnahme festgestellt (das ist fast immer der Fall), so werden diese schriftlich fixiert und mit den entsprechenden Firmen ein angemessener Zeitraum eingeräumt um diese zu beheben. Im Anschluß hieran findet eine erneute Besichtigung mit dem Baugutachter / Bausachverständigen statt, der wenn alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde sein o.k. gibt. .

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VERKEHRSWERTGUTACHTEN / MARKTWERTEINSCHÄTZUNG   

 

Sie sind Eigentümer, Erbe oder Käufer von einem Haus oder einer Wohnung und benötigen mit Hilfe eines Verkehrswertgutachtens nach §194 BauGB eine verlässliche und objektive Einschätzung des Grundstücks- und Immobilienwertes? Dann erstellen wir als Baugutachter/ Bausachverständige für Ihre Wohnung oder Ihr Haus ein Verkehrswertgutachten gem. §194 BauGB (Wertermittlung oder Wertgutachten zur Immobilienbewertung). Das gibt Ihnen die Sicherheit für Ihren Verkaufspreis oder auch den Kaufpreis. Wenden Sie sich einfach an unser Gutachter-/ Sachverständigenbüro für Grundstücks- und Immobilienbewertung. Wir sind auch überregional tätig.

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Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. (§ 194 Baugesetzbuch)
 

Alle Wertgutachten werden in schriftlicher und gebundener Form gefertigt, sie bestehen aus einem Textteil und einem Anlagenteil mit Fotodokumentation.

In aller Regel gehören folgende Unterlagen, Informationen und Anlagen zu einem Verkehrswertgutachten:

-Ortsübersicht
- Flurkarte (Auszug aus der Liegenschaftskarte des Katasteramtes)
  Lageplan
-Optional Ausüge aus dem Flächennutzungsplan oder -Bebauungsplan
-Gebäudegrundrisse oder Skizzen
-Gebäudeschnitte
-Wohn- und Nutzflächenberechnung
-Berechnung umbauter Raum bzw. Bruttorauminhalte

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