Architekten & Bausachverständige aus Darmstadt und Frankfurt

Was bedeutet eigentlich der Begriff “Freier Architekt oder Freischaffender Architekt” genau und was bringt er mir?

Ein Freischaffender Architekt oder auch eine Freischaffende Architektin besitzen eine universelle Ausbildung und sind in die Architektenliste bei den zuständigen Architektenkammern eingetragen. Hohe Sachkenntnis durch ein fachübergreifendes Studium, sowie ständige Weiterbildung stellen sicher, dass die Bauaufgabe unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften wie Landes-Bauordnung, Bundesbaugesetz, Vorschriften, Auflagen etc. eingehalten werden. Der wichtigste Grundsatz eines Freischaffenden Architekten ist die Unabhängigkeit dass dieser ausschließlich seinem Bauherrn verpflichtet ist.


Die Arbeitsweise eines Freien Architekten:

Die Planung wird im intensiven Kontakt mit dem Bauherrn entwickelt und mit den beteiligten Behörden abgestimmt. Das Bauvorhaben wird bis zur endgültigen Fertigstellung und - falls gewünscht - darüber hinaus betreut. Ausarbeitung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Aufstellung der Leistungsverzeichnisse für die einzelnen Gewerke und Beratung bei der Auftragsvergabe, sind Schritte vor Baubeginn. Überwachen der handwerklichen Leistungen mit Qualitätskontrolle der eingebauten Materialien sowie Überprüfen der Rechnungen, ein von Dritten (ausführende Unternehmer) unabhängiger Sachwalter des Bauherrn, sichern den gewünschten Erfolg.

Haftung eines freischaffenden Architekt:

Freischaffende Architekten haften für alle von Ihnen zu vertretende Fehler. Dies sind Personen- und Bauschäden. Dem Bauherrn gegenüber muss das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe nachgewiesen werden. Dies dient der Absicherung beider Seiten. Eine Haftpflichtversicherung kann sich nicht durch Insolvenz von Ihren Verpflichtungen befreien.

 

KONTAKT   

Boris Merker

Schulstraße 18

64283 Darmstadt

Tel. 06151-9508886

Fax. 06151-9508884

e-mail: info@bauplan-ingenieurleistungen.de

 

Beratung und Organisation des Bauablaufs gewährleisten, dass mit Hilfe von Kreativität und Wissen die Planung in Übereinstimmung mit den Regeln der Technik und den fachplanerischen Belangen ( z. B. Statik & Haustechnik) in handwerklicher Leistungen auf der Baustelle umgesetzt wird. Freischaffende Architekten sind verpflichtet, das Objekt wirtschaftlich, energiebewusst und auf lange Nutzungsdauer ausgelegt durchzuführen und sämtliche Kosten transparent zu halten. Dem Bauherrn gibt dies individuelle Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase. Gerade dies unterscheidet freischaffende Architekten von Bauträgern, Fertighausherstellern oder Generalunternehmern bzw. Generalübernehmern.Wie genau arbeitet ein freischaffender Architekt?


Die Honorierung eines freischaffenden Architekten:

Das Honorar ist nicht Gewinn, sondern Umsatz und wird i. d. Regel nach festen Sätzen der Gebührenordnung (HOAI), entsprechend der nachgewiesenen anrechenbaren Kosten des Bauwerks ermittelt. Diese Transparenz bietet dem Bauherrn Sicherheit und ist Grundlage für die Unabhängigkeit der freischaffenden Architekten.

Macht sich das Architektenhonorar eigentlich bezahlt:

Für einen geringen Teil der Gesamtherstellungskosten erhält der Bauherr das gesamte "Know-how" nämlich alles, was der Architekt an Erfahrung, Praxis, Organisationstalent, Koordinationsvermögen, technischem Wissen, künstlerischer Intuition, Materialwissen und Behördenumgangsroutine zu bieten hat.
 

 

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